Die PKS taugt für vieles — als Beleg gegen „die Ausländer“ aber nicht

Tabelle mit Tatverdächtigen- und Verurteiltenbelastungszahlen 2024 für Deutsche und Nichtdeutsche. Farblich markiert sind die Zellen, die nach der Bliesener-Expertise systematisch verzerrt sind.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik, kurz PKS, ist ein beliebter Aufhänger, wenn es darum geht, Kriminalität und Herkunft zu verknüpfen. Sie eignet sich dafür schlechter, als ihre lauten Verwerter:innen glauben. Und das lässt sich zeigen, ohne die Zahlen wegzuwischen. Weil es mit dem Erstarken der demokratiefeindlichen und rechtsgerichteten Kräfte gerade so laut wird, kapere ich hier einmal meinen Nachhaltigkeits-Blog und schaue mir die PKS genauer an: was sie zeigt, was sie eben nicht zeigt und wo Rechnungen, die daraus abgeleitet werden, systematisch schief gehen.

Kurz zum Beitrag. Ich rechne selbst nach, was die PKS 2024 über „Ausländerkriminalität“ wirklich aussagt: Tatverdächtigen- und Verurteiltenzahlen zusammengeführt, ausländerrechtliche Verstöße herausgerechnet, gemeinsame Altersbasis gebildet – und die sechs Verzerrungen der Bliesener-Expertise (SVR 2024) in meiner Tabelle farblich markiert. Ergebnis: Ein Rest bleibt, aber er trägt keine These über „die Ausländer“.

Hinweis: Der Beitrag ist mit rund 20 Minuten Lesezeit länger als üblich und enthält vier eigene Tabellen. Bei aufgeladenen Debatten ziehe ich Genauigkeit einer schnellen Pointe vor.

Was ist die PKS

Die Polizei veröffentlicht in jedem Jahr eine Statistik über Straftaten und deren Veränderung zu den Vorjahren. Und sie weist die Zahlen in unterschiedlichen Zusammenhängen aus. Die Definition von Wikipedia erklärt das schon sehr gut und muss nicht neu geschrieben werden:

Die deutsche Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die bekannteste und am häufigsten zitierte Kriminalstatistik. Sie wird seit 1953 jährlich vom Bundeskriminalamt herausgegeben.[1] Die PKS gibt in der Hauptsache die bei der Polizei bearbeiteten Straftaten an und gibt darüber hinaus Auskunft über Tatumstände, Tatverdächtige, Opfer und Schäden. Als sogenannte Ausgangsstatistik erfolgt die statistische Erfassung erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen vor Aktenabgabe an die Staatsanwaltschaft.[2]

https://de.wikipedia.org/wiki/Polizeiliche_Kriminalstatistik_(Deutschland)

Es geht also um die Statistik von bearbeiteten Straftaten, und damit darum, was die Polizei erarbeitet hat, bevor es an einen Richter geht. Und hier sei das erste Mal aufgehorcht: denn die Schuld eines Menschen stellt nicht die Polizei fest, sondern Richter:innen. Die PKS erfasst also den Verdächtigen oder die Verdächtige, wie sie von Polizist:innen in Polizeikontrollen, bei polizeilichen Einsätzen oder in der Ermittlungsarbeit ermittelt wurden. Gibt es da schon einen Moment, bei dem man nachdenken müsste? Ja, sogar mehrere, also gehen wir mal in den ersten Schritt:

Wie entstehen die Zahlen in der PKS

Die Zahlen entstehen durch die statistische Auswertung der Fälle der Polizei. Das heißt auch, dass es Bereiche der Kriminalität gibt, die hier nicht ausgewertet werden. Das bedeutet, dass z.B. Fälle von Steuerhinterziehung oder Staatsschutzdelikte nicht in dieser Statistik auftauchen. Neben den in der PKS aufgeführten rund 5,84 Millionen Fällen (Berichtsjahr 2024), gibt es noch die Statistik des BKA über politisch motivierte Straftaten (KPMD-PMK), in der 85.837 Straftaten gelistet werden. Daneben führt das Kraftfahrtbundesamt eine eigene Statistik, in der 230.364 Straftaten für das Berichtsjahr 2024 gelistet werden und auch das Bundesministerium der Finanzen führt eine Statistik über Straftaten, in der 50.018 erledigte und 8.032 in Bearbeitung befindliche Taten aufgelistet werden. Man kann festhalten, dass die PKS damit die Statistik mit den meisten Fallzahlen ist.

In diese Statistik fließen, wie schon gesagt, die bearbeiteten Fälle der Polizei ein. Diese entstehen in dem Moment, wo die Polizei ihre Arbeit aufnimmt. Allerdings muss man auch da wieder den Finger heben und fragen, ob dabei alle Bevölkerungsgruppen in Deutschland gleichermaßen und gleichgewichtet berücksichtigt werden, oder ob es vielleicht schon da eine Fehlerquelle gibt. Und dem ist so, wenn man sich die Ausführungen der Kriminologin Gina Wollinger ansieht:

Mehrere Studien haben gezeigt, dass Personen, die als fremd wahrgenommen werden, häufiger angezeigt werden als Personen, die als deutsch wahrgenommen werden. Das kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hat das bezüglich jugendlicher Gewaltdelikte erforscht: Sind Opfer und Täter ohne Migrationsgeschichte, wird in 7,9 Prozent der Fälle angezeigt, ist das Opfer ohne und der Täter mit Migrationsgeschichte, wird in 22,4 Prozent angezeigt.

https://mediendienst-integration.de/news/die-wichtigsten-fragen-zur-auslaenderkriminalitaet/

Ein kurzer Hinweis zu den Begriffen: Die KFN-Studien und die Sozialforschung messen „Migrationsgeschichte“, also einschließlich Deutscher mit Migrationshintergrund. Die PKS zählt dagegen nach Staatsangehörigkeit und unterscheidet nur „Deutsche“ und „Nichtdeutsche“. Beide Kategorien überschneiden sich stark, sind aber nicht deckungsgleich – das ist wichtig, wenn Anzeigequoten aus Studien auf PKS-Zahlen bezogen werden.

Die von ihr zitierte Studie ist hier zu finden. Man muss also festhalten, dass ein erster Verzerrungspunkt der PKS darin liegt, dass zumindest bei jugendlicher Gewaltkriminalität eine Anzeige gegen Täter mit Migrationsgeschichte fast dreimal so wahrscheinlich ist wie gegen Täter ohne (22,4 % gegen 7,9 %; Krieg et al. 2025, KFN FB 171). Für andere Deliktbereiche ist die Befundlage weniger eindeutig, wie Bliesener in seiner SVR-Expertise (S. 10) festhält. Trotzdem bedeutet dieser Effekt, dass hier schon ein signifikant höherer Anteil mit Migrationsgeschichte in die Statistik einfließen kann.

Wir halten fest, dass in der PKS nur die Zahlen auftauchen, bei denen die Polizei zuständig war und eine Anzeige gestellt wurde. Und schon dabei kann es zu Verzerrungen in der Wahrnehmung kommen. Aber dennoch tauchen in der PKS verhältnismäßig mehr Ausländer auf.

Ausländer in der PKS

Die nächste Frage, die sich mir gestellt hat, war: wer sind „die ausländischen Tatverdächtigen“ in der PKS. Die Polizei unterscheidet dabei nicht zwischen Ausländern, die in Deutschland gemeldet sind, solchen, die keine Aufenthaltsgenehmigung haben und solche, die nur zum Urlaub hier sind. Außerdem gibt es Menschen, die in zweiter Generation in Deutschland leben und noch keinen deutschen Pass haben. All das wird also als „ausländisch“ in der Statistik zusammengefasst. Das heißt, hier wird ein syrischer Flüchtling, der von seinem Nachbarn angezeigt wird, weil er ihn angeblich beleidigt haben soll, genauso geführt wie der belgische Fußballfan, der den Namen „seines“ Vereins an eine Litfaßsäule gesprüht haben soll. Der amerikanische Soldat, der aus Ärger das Fahrrad eines anderen zerkratzt haben soll, wird genauso geführt wie ein russischer Staatsbürger, der einen ukrainischen Staatsbürger geschlagen haben soll. Diese unterschiedlichen Varianten von „ausländischen Tätern“ und von „Straftaten“ sollte man also immer im Hinterkopf haben, wenn man die PKS anschaut.

Die Tatverdächtigenbelastungszahl TVBZ

Um da etwas genauer einzusteigen, gibt es die Tatverdächtigenbelastungszahlen, kurz TVBZ. Diese rechnet die Anzahl der Tatverdächtigen nur auf die im entsprechenden Gebiet gemeldeten ansässigen Personen – sie reduziert also den Fehler durch die Touristen. Zunächst mal muss man aber auch hier wissen, dass die Zahlen der TVBZ sich nur auf die Polizeiarbeit beschränken, also noch keinen Aufschluss über die Verurteilungen geben. Beim Blick auf die Statistik fällt dann aber schon auf, dass ein paar Zahlen deutlich ausreißen:

TVBZ 2024 – Deutsche vs. Nichtdeutsche im Vergleich

Tatverdächtigenbelastungszahl (Straftaten insgesamt, ohne ausländerrechtliche Verstöße) je 100.000 der Wohnbevölkerung ab 8 Jahren. Zusammenfassung der Insgesamt-Werte, darunter die Aufschlüsselung der zehn nach Fallzahl häufigsten nichtdeutschen Staatsangehörigkeiten.

Rang Staatsangehörigkeit Geschlecht TVBZ insgesamt
je 100.000
Deutscheinsgesamt 1.879
Deutschemännlich 2.783
Deutscheweiblich 1.024
1 syrischinsgesamt 10.587
1 syrischmännlich 14.720
1 syrischweiblich 3.908
2 türkischinsgesamt 4.899
2 türkischmännlich 7.613
2 türkischweiblich 1.915
3 rumänischinsgesamt 6.738
3 rumänischmännlich 8.673
3 rumänischweiblich 4.205
4 ukrainischinsgesamt 4.787
4 ukrainischmännlich 7.455
4 ukrainischweiblich 3.131
5 afghanischinsgesamt 10.503
5 afghanischmännlich 13.634
5 afghanischweiblich 4.272
6 polnischinsgesamt 4.388
6 polnischmännlich 6.261
6 polnischweiblich 2.407
7 bulgarischinsgesamt 7.073
7 bulgarischmännlich 9.401
7 bulgarischweiblich 4.474
8 irakischinsgesamt 9.413
8 irakischmännlich 13.312
8 irakischweiblich 3.999
9 serbischinsgesamt 7.341
9 serbischmännlich 10.086
9 serbischweiblich 4.531
10 italienischinsgesamt 3.036
10 italienischmännlich 4.062
10 italienischweiblich 1.611

Quellen: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/717 (Antwort der Bundesregierung, 27.06.2025) — TVBZ Straftaten insgesamt nach Nationalitäten; BKA, Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 — Kernaussagen zu TVBZ Deutsche/Nichtdeutsche (bka.de).

Genau an dieser Stelle höre ich die Rechten schon rufen: „Ja siehst Du, die Syrer und Afghanen sind zehnmal krimineller als die Deutschen!“ Und ja, das kann man aus dieser Statistik so herauslesen, wenn man das will. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 liegt die TVBZ bei Deutschen bei 1.879, bei Nichtdeutschen zusammengenommen bei 5.091; das ist rund das 2,7-fache. Sowohl bei Deutschen als auch bei Nichtdeutschen ist die männliche TVBZ ein Vielfaches der weiblichen: Deutsche Männer 2.783 vs. Frauen 1.024 (Faktor 2,7), nichtdeutsche Männer 7.495 vs. Frauen 2.441 (Faktor 3,1). Da unter Nichtdeutschen der Anteil junger Männer strukturell höher ist, insbesondere bei Kriegsflüchtlingen aus Syrien, Afghanistan und Irak, treibt allein die demografische Zusammensetzung die Insgesamt-TVBZ nach oben.

Aber man könnte sich auch fragen, inwieweit hier andere Faktoren eine Rolle spielen. Hierzu noch einmal Gina Wollinger:

[…] Nur dass die Kategorie „Ausländer” nichts zur Erklärung von hohen oder niedrigen Kriminalitätszahlen beiträgt. Kriminalitätsfördernde Umstände liegen – da ist sich die Forschung einig – in den jeweiligen Lebensumständen begründet: Vor allem Armut und Bildungsteilhabe sind zentrale Faktoren. Ganz konkret hat man das etwa an einer umfassenden Studie zu Gewaltkriminalität von Schülern und Schülerinnen gesehen: Der sozioökonomische Status, Bildung, eigenes Gewalterleben sowie delinquente Freundeskreise und gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen sind Faktoren, die Kriminalität begünstigen oder verhindern. Die Herkunft hat keinen Einfluss, wenn man diese Faktoren berücksichtigt.

https://mediendienst-integration.de/news/die-wichtigsten-fragen-zur-auslaenderkriminalitaet/

Eine passende Forschungsauswertung dazu findet sich im Niedersachsensurvey 2022 (Dreißigacker et al. 2023, KFN FB 169): In den multivariaten Regressionsmodellen (Kap. 4) verlieren viele der bivariaten Unterschiede zwischen Jugendlichen mit und ohne Migrationsgeschichte unter Berücksichtigung sozialer und individueller Faktoren ihre Signifikanz.

Es bleibt also hängen, dass es nicht richtig ist, zu sagen „Syrer sind krimineller als Deutsche“. Es ist auch falsch zu sagen „Die Syrer in Deutschland sind krimineller als die Deutschen“. Denn die Vergleichsbasis, die Wohnbevölkerung, ist für die beiden Gruppen nicht auf gleiche Weise definiert.

Der Einfachheit halber und weil es später wichtig sein wird, werde ich an dieser Stelle einmal eine krasse Vereinfachung machen und die Tabelle wie folgt zusammenfassen (die gesamte Tabelle, nicht nur den oben dargestellten Auszug).

TVBZ 2024 – Deutsche vs. Nichtdeutsche

Tatverdächtigenbelastungszahl (Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße) je 100.000 der Wohnbevölkerung ab 8 Jahren, aggregiert für Deutsche und Nichtdeutsche.

Staatsangehörigkeit Geschlecht TVBZ
je 100.000
Deutscheinsgesamt 1.879
Deutschemännlich 2.783
Deutscheweiblich 1.024
Nichtdeutscheinsgesamt 5.091
Nichtdeutschemännlich 7.495
Nichtdeutscheweiblich 2.441

Und plötzlich sieht man sehr konkret, wie sich Statistiken verändern, wenn man sie anders darstellt oder anders framt. Also mal zum eingekochten der Sache.

Tatverdacht oder Täter?

Es ging bislang immer noch „nur“ um Tatverdächtige, nicht um gerichtlich festgestellte Täter. Abgeurteilte Täter werden in einer eigenen Statistik gesammelt und ausgewertet. Interessant ist, dass in der politischen Debatte fast ausschließlich mit der TVBZ argumentiert wird und kaum mit der VBZ, obwohl die VBZ näher an dem ist, was Menschen umgangssprachlich mit „Täter“ meinen. Das hat einen technischen Grund: Die VBZ unterscheidet in der Standardaufbereitung nur zwischen Deutschen und Nichtdeutschen — sie taugt also nicht für die Hetze gegen einzelne Herkunftsgruppen. Und sie hat einen inhaltlichen: Es gibt streng genommen kein gemeinsames kriminologisch relevantes Merkmal, das „Ausländer“ als Gruppe zusammenhält.

[…] für das Konstrukt „Ausländer” kein gemeinsames Merkmal [gibt], das relevant wäre für die Kriminalität. Stattdessen schürt es aber ein gewisses Bild von Menschen, die sich auf Grund ihres Status anders verhalten würden. Es suggeriert, dass Kriminalität und Herkunft etwas miteinander zu tun haben.

An dieser Stelle wird mir das Nachlesen von Studien und Fachtexten zu wenig — ich möchte einmal selbst nachrechnen. Ich habe deshalb die Verurteiltenzahlen aus der Strafverfolgungsstatistik neben die TVBZ gelegt, gemeinsame Bezugsgruppen gebildet und geschaut, was von dem angeblich so eindeutigen Bild übrig bleibt, wenn man beide Kennzahlen wirklich vergleichbar macht. Dazu müssen einige Annahmen getroffen werden. Dazu müsste erst einmal ein paar Annahmen getroffen werden. Zum einen würde ich Straftaten ausklammern, die Deutsche gar nicht begehen können. Das wären zum Beispiel:

  • unerlaubte Einreise (§ 95 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 1 AufenthG)
  • unerlaubter Aufenthalt (§ 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG)
  • Verstoß gegen räumliche Beschränkungen / Meldepflichten
  • Einschleusen von Ausländern (§§ 96, 97 AufenthG)
  • Verstöße gegen ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot
  • Erschleichen von Aufenthaltstiteln durch falsche Angaben

Zum anderen muss die Tabelle so angepasst werden, dass die Gruppen unter 14 Jahren bereinigt werden, weil diese noch nicht strafmündig sind und damit gar nicht verurteilt werden können — noch so ein Punkt, an dem die Polizeistatistik etwas verzerrt. Das ändert wiederum die Grundlage der TVBZ, weshalb neue Zahlen zu den jeweiligen Bevölkerungsgruppen nötig sind, um eine konsistente Bezugsbasis herzustellen. Grundlage dafür ist der Zensus aus dem Jahr 2022.

Wenn man dies erstellt, landet man bei einer Tabelle, die wie folgt aussieht:

Gegenüberstellung TVBZ und VBZ 2024 – Deutsche vs. Nichtdeutsche

Bundesgebiet insgesamt · Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße · nach Altersgruppen · TVBZ und VBZ konsistent ab 14 Jahren

Nationalität Altersgruppe Verurteilte 2024
(ohne AuslR)
Wohnbevölkerung
31.12.2023 (Zensus 2022)
TVBZ
je 100.000
VBZ
je 100.000
Verhältnis
TVBZ / VBZ
Deutsche14 bis unter 18 14.3682.649.893 4.692,2542,28,65
Deutsche18 bis unter 21 21.3682.031.152 4.317,91.052,04,10
Deutsche21 bis unter 25 43.4152.854.304 3.622,61.521,02,38
Deutsche25 bis unter 30 44.3843.657.131 2.984,71.213,62,46
Deutsche30 bis unter 40 95.4788.438.856 2.843,21.131,42,51
Deutsche40 bis unter 50 67.9118.201.795 2.402,4828,02,90
Deutsche50 Jahre u. älter 87.18634.292.279 933,3254,23,67
DeutscheInsgesamt (ab 14 J.)* 374.11062.125.410 1.902,0602,23,16
Nichtdeutsche14 bis unter 18 6.538449.112 10.810,91.455,87,43
Nichtdeutsche18 bis unter 21 10.057391.169 9.721,12.571,03,78
Nichtdeutsche21 bis unter 25 32.154728.679 7.967,04.412,61,81
Nichtdeutsche25 bis unter 30 43.6141.248.634 6.558,43.492,91,88
Nichtdeutsche30 bis unter 40 76.0372.508.989 5.809,83.030,61,92
Nichtdeutsche40 bis unter 50 49.4362.073.440 4.832,32.384,32,03
Nichtdeutsche50 Jahre u. älter 30.5243.055.447 2.287,8999,02,29
NichtdeutscheInsgesamt (ab 14 J.)* 248.36010.455.470 5.187,62.375,42,18

VBZ = Verurteiltenbelastungszahl = Verurteilte (ab 14 J., strafmündig) × 100.000 / Wohnbevölkerung ab 14 J.

TVBZ = Tatverdächtigenbelastungszahl = ansässige Tatverdächtige ab 8 J. × 100.000 / Wohnbevölkerung ab 8 J. (Definition BKA).

Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße: PKS-Summenschlüssel 890000 (BKA) bzw. StVSt-Kategorie „Straftaten insgesamt“ minus „Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz“ (Destatis 24311-0011).

* Bereinigung der Insgesamt-Zeile: Verurteilte werden ab 14 J. gezählt (Strafmündigkeit). Die TVBZ in der Zeile „Insgesamt“ wurde in dieser Fassung ebenfalls auf „ab 14 J.“ bereinigt (Herausrechnen der Tatverdächtigen und Bevölkerung 8 bis unter 14). TVBZ und VBZ sind damit direkt vergleichbar. Formel: TVBZ ab 14 J. = (TV ab 8 − TV 8 bis unter 14) × 100.000 / Bevölkerung ab 14 J. — TV 8 bis unter 14 wird aus TVBZ 8 bis unter 14 (BKA T40/T50) × Bevölkerung 8 bis unter 14 (Zensus 2022) rekonstruiert.

Die TVBZ 50+ ist als bevölkerungsgewichtetes Mittel aus den BKA-Altersgruppen 50 bis unter 60 und 60 und älter gebildet.

Zur Interpretation: TVBZ und VBZ beziehen sich auf unterschiedliche Stufen des Strafverfahrens. Nicht jede tatverdächtige Person wird auch verurteilt (Einstellungen, Freisprüche etc.). Ein Verhältnis TVBZ/VBZ > 1 ist der Regelfall. Die Nichtdeutschen-Werte sind zudem durch nicht meldepflichtig erfasste Personen (Touristen, Durchreisende, EU-Freizügigkeit ohne Meldung) tendenziell nach oben verzerrt — vgl. dazu die Diskussion im Blogbeitrag.

Quellen: BKA, Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 — Tabellen T40 (deutsche) und T50 (nichtdeutsche Wohnbevölkerung), Schlüssel 890000, Bevölkerungsbasis Zensus 2022 (bka.de); BKA, PKS 2024 — Bevölkerungszahlen 2024, deutsche/nichtdeutsche Wohnbevölkerung, Zensus 2022 (bka.de); Destatis, Strafverfolgungsstatistik 2024, Tabelle 24311-0011 (destatis.de).

Nicht nur mir fällt das auf: Was das SVR-Gutachten zur „Ausländerkriminalität“ sagt

Wer aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) einen simplen Zahlenvergleich zwischen Deutschen und Nichtdeutschen zieht, produziert fast zwangsläufig ein schiefes Bild und ist damit in guter Gesellschaft. Genau diese methodischen Fallstricke hat Thomas Bliesener, langjähriger Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN), in einer Expertise für den Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) systematisch aufgearbeitet. Das Gutachten ist Teil des SVR-Jahresgutachtens 2024 und trägt den Titel „Ausländer- und Zuwandererkriminalität“.

Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger in der PKS 2022 lag bei 37,4 %, der Bevölkerungsanteil Nichtdeutscher zeitgleich bei nur 13,1 %. Bliesener bezog sich in seiner Expertise auf die PKS 2022; im aktuellen Berichtsjahr 2024 liegt der Anteil bei 41,8 %, der Effekt fällt also noch etwas ausgeprägter aus. Aus dieser Diskrepanz eine „stärkere Kriminalitätsbelastung von Ausländern“ abzuleiten, sei, so Bliesener wörtlich, „aus mehreren Gründen unzulässig“. Er nennt sechs zentrale Verzerrungsfaktoren:

  1. Die Bevölkerungsbasis für Nichtdeutsche ist strukturell zu klein. Touristen, Durchreisende, Fernfahrer, Austauschstudierende, EU-Freizügigkeitsnutzer ohne deutschen Wohnsitz und illegal Aufhältige tauchen im Zähler (als Tatverdächtige) auf, aber nicht im Nenner (der Meldebevölkerung). Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) für Nichtdeutsche wird dadurch systematisch überschätzt.
  2. Bei Gruppendelikten werden Taten der Rubrik „nichtdeutsche Tatverdächtige“ auch dann zugeschlagen, wenn Nichtdeutsche in der Gruppe nur in der Minderheit waren.
  3. Ausländerrechtliche Verstöße (Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz, Freizügigkeitsgesetz/EU) können begriffslogisch nur von Nichtdeutschen begangen werden. Werden sie mitgezählt, ergibt sich, so Bliesener, „ein schiefes Bild“.
  4. Sozialstrukturelle Unterschiede: Junge Männer sind unter Nichtdeutschen und insbesondere unter Schutzsuchenden deutlich überrepräsentiert und gerade diese Gruppe hat auch unter Deutschen die höchste Kriminalitätsbelastung.
  5. Das Anzeigeverhalten könnte gegenüber fremd wirkenden Tätern erhöht sein. Die Befundlage dazu ist allerdings nicht eindeutig.
  6. Stichtagsverzerrung: Die PKS berechnet die TVBZ mit dem Bevölkerungsbestand zum 01.01. eines Jahres. In Jahren mit starkem Zuzug (2015, 2022) fließt der unterjährige Zuwachs nicht in den Nenner ein, die TVBZ wird zusätzlich nach oben verzerrt.

Zieht man die soziodemografischen Effekte ab, schrumpft der Abstand deutlich. Eine KFN-Auswertung für Schleswig-Holstein (Neumann et al. 2022, zitiert bei Bliesener 2024, S. 17) zeigt: Die Tatverdächtigenrate für Nichtdeutsche fiel 2019 nach Alters- und Geschlechtsadjustierung von 4.408 auf 3.161 pro 100.000. Sie bleibt damit etwa doppelt so hoch wie die deutsche Rate (1.571), aber sie liegt eben nicht mehr um das Dreifache darüber. Multivariate Analysen, die zusätzlich Bildung, Erwerbsstatus und gewaltlegitimierende Normen berücksichtigen, reduzieren den Restunterschied weiter. Meine eigene Rechnung mit den 2024er-Werten (siehe Kapitel „Tatverdacht oder Täter?“) kommt für die Insgesamt-Zeile auf ein Verhältnis von etwa 2,7 und liegt damit in derselben Größenordnung wie die Schleswig-Holstein-Daten von 2019.

Bliesener kommt zu einem klaren Fazit: Eine höhere Belastung im Hellfeld existiert, aber sie erklärt sich zu einem substanziellen Teil aus Faktoren, die grundsätzlich auch bei Deutschen wirken: Alter, Geschlecht, Bildung, Erwerbsperspektive, Traumatisierung bei Geflüchteten. Kriminalpolitisch, so seine Empfehlung, gehört das primäre Augenmerk auf Integration, Sprachförderung, Erwerbszugang und Trauma-Diagnostik und auf eine Medienberichterstattung, die Einzelfälle nicht durch reißerische Bebilderung skandalisiert.

Und jetzt kann man das Ganze noch einmal auf meine eigene Rechnung von oben legen. Bliesener sagt nicht: „die Zahlen sind falsch“. Er sagt: an bestimmten Stellen in dieser Rechnung sitzen systematische Verzerrungen, die alle in dieselbe Richtung wirken und die machen die Nichtdeutschen-Werte höher, als sie sein dürften. Das lässt sich in einer Tabelle sichtbar machen, ohne dass man eine einzige Zahl anfassen muss: Wo ist der Nenner strukturell zu klein? Wo ist der Wert deshalb zwangsläufig zu hoch? Und wo kommt noch die fehlende Alters- und Geschlechtsadjustierung obendrauf?

Ich habe deshalb genau meine eigene Tabelle aus dem vorherigen Kapitel noch einmal genommen und die Zellen farblich markiert, in denen nach Bliesener eine der sechs Verzerrungen wirkt. Die Verurteiltenzahlen bleiben unmarkiert, dafür gibt es laut Bliesener keine eindeutig belegbare systematische Verzerrung. Was farbig wird, sind die Nenner (zu klein), die daraus abgeleiteten Belastungszahlen (zu hoch) und die Insgesamt-Zeile der Nichtdeutschen (zusätzlich interpretativ zu hoch, weil Alter und Geschlecht nicht adjustiert sind).

TVBZ und VBZ 2024 – mit Verzerrungshinweisen nach Bliesener (SVR 2024)

Bundesgebiet insgesamt · Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße · nach Altersgruppen · TVBZ und VBZ konsistent ab 14 Jahren. Farbig markiert sind Zellen, die nach der Expertise von Thomas Bliesener (SVR 2024) systematisch verzerrt sein dürften.

Wert vermutlich zu hoch Wert vermutlich zu niedrig Interpretativ zu hoch (Alters- & Geschlechtsstruktur nicht bereinigt)
Nationalität Altersgruppe Verurteilte 2024
(ohne AuslR)
Wohnbevölkerung
31.12.2023 (Zensus 2022)
TVBZ
je 100.000
VBZ
je 100.000
Verhältnis
TVBZ / VBZ
Deutsche14 bis unter 18 14.3682.649.893 4.692,2542,28,65
Deutsche18 bis unter 21 21.3682.031.152 4.317,91.052,04,10
Deutsche21 bis unter 25 43.4152.854.304 3.622,61.521,02,38
Deutsche25 bis unter 30 44.3843.657.131 2.984,71.213,62,46
Deutsche30 bis unter 40 95.4788.438.856 2.843,21.131,42,51
Deutsche40 bis unter 50 67.9118.201.795 2.402,4828,02,90
Deutsche50 Jahre u. älter 87.18634.292.279 933,3254,23,67
DeutscheInsgesamt (ab 14 J.)* 374.11062.125.410 1.902,0602,23,16
Nichtdeutsche14 bis unter 18 6.538 449.112 10.810,9 1.455,8 7,43
Nichtdeutsche18 bis unter 21 10.057 391.169 9.721,1 2.571,0 3,78
Nichtdeutsche21 bis unter 25 32.154 728.679 7.967,0 4.412,6 1,81
Nichtdeutsche25 bis unter 30 43.614 1.248.634 6.558,4 3.492,9 1,88
Nichtdeutsche30 bis unter 40 76.037 2.508.989 5.809,8 3.030,6 1,92
Nichtdeutsche40 bis unter 50 49.436 2.073.440 4.832,3 2.384,3 2,03
Nichtdeutsche50 Jahre u. älter 30.524 3.055.447 2.287,8 999,0 2,29
NichtdeutscheInsgesamt (ab 14 J.)* 248.360 10.455.470 5.187,6 2.375,4 2,18

Woher die Markierungen kommen. Nach der Expertise von Thomas Bliesener für den Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR 2024) enthält eine so aufgebaute Gegenüberstellung mehrere systematische Verzerrungen.

Wohnbevölkerung Nichtdeutsche (zu niedrig). Der Nenner enthält nur melderechtlich registrierte Personen. Nicht enthalten sind Touristen, Durchreisende, Fernfahrer, Austauschstudierende, EU-Bürger im Rahmen der Freizügigkeit ohne Meldung, sich unerlaubt Aufhaltende sowie unterjährig Zugezogene (Bliesener 2024, Kap. 4). Die tatsächliche nichtdeutsche Bevölkerung im Land liegt oberhalb der Zensus-Zahl.

TVBZ und VBZ Nichtdeutsche (zu hoch). Direkte rechnerische Folge des zu kleinen Nenners: Tatverdächtige und Verurteilte werden durch eine zu geringe Bezugsgröße geteilt, die Belastungszahl steigt künstlich. Beim Zähler kommt hinzu, dass auch Straftaten von Nicht-Ansässigen (Touristen, Durchreisende) den nichtdeutschen TV zugeschlagen werden.

Insgesamt-Zeile Nichtdeutsche (interpretativ zu hoch). Zusätzlich zum Nennerproblem ist die Insgesamt-Zeile nicht nach Alter und Geschlecht adjustiert. Unter Nichtdeutschen sind junge Männer, die Gruppe mit der höchsten Kriminalitätsbelastung auch unter Deutschen, deutlich überrepräsentiert. Die KFN-Studie zu Schleswig-Holstein (Neumann et al. 2022) zeigt: Nach reiner Alters- und Geschlechtsadjustierung sinkt die Tatverdächtigenrate für Nichtdeutsche 2019 von 4.408 auf 3.161 pro 100.000. Der Abstand zu Deutschen reduziert sich damit um rund 40 %. Multivariate Analysen, die zusätzlich Bildung und Erwerbsstatus einbeziehen, reduzieren den Rest weiter.

Nicht markiert, aber ebenfalls relevant. Die Kategorie „Nichtdeutsche“ bündelt eine hochgradig heterogene Gruppe: Die TVBZ „Straftaten insgesamt“ reicht laut Bundestagsdrucksache 21/145 von 3.036 (italienisch) bis 10.587 (syrisch). Die 5.188 für „alle Nichtdeutschen“ beschreiben deshalb keine einheitliche Gruppe, sondern einen Mittelwert über sehr unterschiedliche Herkunftsgruppen.

Verurteilte (Zähler-Spalte) sind nicht markiert. Bliesener nennt für die Zählerseite keine eindeutig belegte systematische Verzerrung. Eine erhöhte Anzeigebereitschaft gegenüber fremd wirkenden Tätern ist zwar denkbar, die Befundlage dazu ist aber laut Bliesener „keineswegs eindeutig“.

Quellen: Bliesener, T. (2024): Ausländer- und Zuwandererkriminalität, SVR-Expertise; BKA, PKS 2024 — Belastungszahlen T40/T50, Schlüssel 890000, Zensus 2022 (bka.de); BKA, PKS 2024 — Bevölkerungszahlen 2024 (bka.de); Destatis, Strafverfolgungsstatistik 2024, Tabelle 24311-0011 (destatis.de); Bundestagsdrucksache 21/145 (bundestag.de).

Mein Fazit

Ich habe für diesen Beitrag zwei Dinge getan: einmal selbst nachgerechnet und einmal geschaut, was die Forschung zur PKS weiß. Aus beidem lässt sich etwas mitnehmen.

Ja, in der PKS ist die nichtdeutsche Wohnbevölkerung höher belastet als die deutsche. Diese Zahl steht so in der Statistik und niemand muss sie wegdiskutieren. Interessant ist, was mit ihr passiert, sobald man sie ernst nimmt und nicht nur zitiert.

Rechnet man Straftaten heraus, die Deutsche gar nicht begehen können. Nimmt man die Altersstruktur beider Gruppen ernst und vergleicht nur strafmündige Menschen. Berücksichtigt man, dass Anzeigen gegen Menschen mit Migrationsgeschichte zumindest bei jugendlicher Gewaltkriminalität fast dreimal so wahrscheinlich sind. Zieht man ab, dass „Nichtdeutsche“ in der PKS auch Touristen, US-Soldaten und Durchreisende sind, die gar nicht in der Wohnbevölkerung stehen. Und akzeptiert man schließlich, dass die Gruppe der nichtdeutschen Männer im relevanten Alter deutlich überrepräsentiert ist, dann schrumpft der Abstand, den die reine TVBZ suggeriert, auf einen Rest, der sich weit besser durch Alter, Geschlecht, Bildung, Erwerbsperspektive und Traumatisierung erklären lässt als durch „Herkunft“.

Das heißt nicht, dass in dieser Rechnung nichts übrig bleibt. Es heißt, dass die üblichen politischen Verwerter:innen der PKS entweder nicht wissen, was in ihrer Zahl steckt, oder es wissen und trotzdem so tun, als würde sie eine These über „die Ausländer“ belegen, die sie schlicht nicht belegt. Wer daraus dann noch politische Forderungen ableitet, Abschiebung, Grenzverhärtung, pauschaler Verdacht, argumentiert nicht mit Zahlen. Er mißbraucht sie für die eigene Botschaft.

Und genau das ist der Punkt, an dem eine ehrliche Debatte anfangen könnte: nicht bei der Frage, ob die PKS „die Wahrheit“ zeigt, sondern bei der Frage, wofür sie taugt und wofür eben nicht. Für das erste ist sie eine brauchbare polizeiliche Arbeitsstatistik. Für das zweite ist sie ein Werkzeug und wie jedes Werkzeug lässt sie sich benutzen und missbrauchen.

Lasst uns bitte wieder weniger polemisch und etwas mehr mit Ehrlichkeit über diese Zahlen sprechen: aufgeklärt, statt aufgeladen. Entscheidungen sollten aus dem kommen, was in den Daten steht, nicht aus dem, was uns Angst macht. Und eine Diskussion, die sich das zutraut, wäre deutlich hilfreicher und zielführender als die, die wir gerade führen. Und schließlich: Die rechten Kräfte, die im Moment so laut werden, leben davon, dass sie Angst vor etwas erzeugen, das die meisten Menschen kaum kennen. Nebelkerzen und Angstmacherei funktionieren nur so lange, wie das Unbekannte unbekannt bleibt. Wer sich die Zahlen wirklich ansieht, wer die Menschen dahinter kennenlernt, dem lässt sich schwerer einreden, er müsse sich fürchten. Der größte Verbündete der Nazis ist die unbegründete Angst vor dem Unbekannten. Also lasst uns das Unbekannte bekannt machen. Mit Mut, mit Aufklärung und ihnen damit ihre wichtigste Ressource nehmen. Dass die Faschisten wieder so mächtig werden, ist keine Naturgesetzmäßigkeit. Es lässt sich mit demokratischen Mitteln verhindern, und es muss verhindert werden.

Quellen

Primärstatistiken

Parlamentarische Drucksachen

Wissenschaftliche Auswertungen

Journalistische und lexikalische Einordnungen

Alle Links zuletzt abgerufen am 26. August 2026.

Offenlegung

Eigene Berechnungen. Die Zusammenführung von Tatverdächtigen- und Verurteiltenbelastungszahlen für 2024, die Bereinigung um ausländerrechtliche Verstöße und die Bildung gemeinsamer Bezugsgruppen ab 14 Jahren habe ich selbst vorgenommen. Datenbasis: BKA (PKS 2024, T40 und T50, Schlüssel 890000, Bevölkerungszahlen Zensus 2022), Destatis (Strafverfolgungsstatistik 24311-0011), Bundestagsdrucksachen 21/145 und 21/717. Die Herleitung ist im Kapitel „Tatverdacht oder Täter?“ nachvollziehbar dargestellt. Für Rückfragen oder eine Nachprüfung stelle ich die Berechnungsschritte gern zur Verfügung.

Farbliche Markierung nach Bliesener. Die farbige Kennzeichnung einzelner Zellen in der Tabelle im Kapitel „Nicht nur mir fällt das auf“ ist meine eigene Zuordnung der Verzerrungsfaktoren aus der Bliesener-Expertise (SVR 2024) zu den Zellen meiner Tabelle. Sie ist eine interpretative Übertragung, keine wörtliche Aussage Bliesenerss. Die zugrunde liegenden Verzerrungsfaktoren sind in der Expertise selbst dokumentiert.

KI-Unterstützung. Für Recherche, Faktencheck, das Erstellen der HTML-Tabellen und die redaktionelle Prüfung des Beitrags habe ich Perplexity Comet als Assistenzsystem eingesetzt. Auswahl, Argumentation, Deutung und die politische Positionierung stammen von mir; die Ergebnisse habe ich vor Veröffentlichung gegen die genannten Primärquellen abgeglichen. Fehler in Auswahl und Interpretation liegen bei mir.

Interessenkonflikte. Ich stehe in keinem beruflichen oder finanziellen Verhältnis zu einer der zitierten Institutionen. Der Beitrag ist unabhängig, unbezahlt und enthält keine Affiliate-Links.

Aktualisierungen. Wesentliche inhaltliche Korrekturen werden mit Datum und einem kurzen Änderungshinweis am Ende dieses Abschnitts vermerkt. Kleinere sprachliche Glättungen werden nicht dokumentiert.

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